24.09.2015

Presseinformation der MEYER WERFT GmbH & Co. KG zur beabsichtigten verhaltensbedingten Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats

Der arbeitsrechtliche Vorgang betreffend ein Mitglied des Betriebsrates gibt Anlass zu folgenden Klarstellungen:

1. An die Geschäftsführung wurden erstmals Ende August 2015 pauschal Vorwürfe betreffend eines Mitglieds des Betriebsrates durch junge Mitarbeiter herangetragen. Es wurde geäußert, er habe Druck ausgeübt, um Gewerkschaftsbeitritte zu erreichen. Die Geschäftsführung hat daraufhin eine nähere Prüfung dieser Vorwürfe veranlasst und die Betroffenen um schriftliche Sachverhaltsschilderungen gebeten.Diese schriftlichen Darstellungen liegen dem Unternehmen seit dem 16.9.2015 vor. Kein Mitarbeiter der MEYER WERFT (abgesehen von den unterzeichnenden Verfassern der Erklärungen) hat an der Erstellung mitgewirkt.

2. Die betroffenen Mitarbeiter schildern Gespräche mit dem Mitglied des Betriebsrates in den Jahren 2011, 2012 und 2013, in denen sie massiv unter Druck gesetzt wurden, in die IG Metall einzutreten.

3. Dem Mitglied des Betriebsrates wurden diese Sachverhaltsschilderungen der Mitarbeiter zur Kenntnis gegeben. Die beschuldigte Person bestreitet die Vorwürfe pauschal – im Einzelnen bzw. konkret hat er gegenüber der Geschäftsführung bis heute nicht Stellung genommen.

4. Die Geschäftsführung hat zur Prüfung der Frage, ob das von den Mitarbeitern geschilderte Verhalten des Mitgliedes des Betriebsrates strafrechtliche Relevanz aufweist, unabhängig voneinander zwei Rechtsgutachten von erfahrenen, ausschließlich wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien - MINOGGIO Rechtsanwälte aus Münster/Hamm sowie THOMAS DECKERS WEHNERT ELSNER (tdwe) aus Düsseldorf - eingeholt.Beide Rechtsgutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich das Mitglied des Betriebsrates wegen Nötigung strafbar gemacht hat, wenn die Sachverhaltsschilderungen der vier Mitarbeiter der Wahrheit entsprechen. Dass die Schilderungen der Wahrheit entsprechen, bezweifeln wir nicht. Hierzu gibt es auch keinerlei Anlass.

teilen