Nach den überraschend gescheiterten Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung zur Nutzung von Kurzarbeit, beantragte die Arbeitnehmervertretung die Einrichtung einer Einigungsstelle. Auf Vorschlag des Betriebsrates wurde als Vorsitzende der Direktor des Arbeitsgerichtes Oldenburg, Herr Joachim Thöne vorgeschlagen.