Nachdem überraschend gescheiterten Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung zur Nutzung von Kurzarbeit, beantragte die Arbeitnehmervertretung die Einrichtung einer Einigungsstelle. Auf Vorschlag des Betriebsrates wurde als Vorsitzende der Direktor des Arbeitsgerichtes Oldenburg, Herr Joachim Thöne vorgeschlagen.
Die Einigungsstelle ist nach zwei Sitzungen zu einem Ergebnis gekommen, der in dieser dramatischen Situation der Werft zumindest kurzfristig der Werft etwas Planungssicherheit gibt.
Das Ergebnis der Einigungsstelle beinhaltet im Kern folgende Elemente:
Gesundheitsschutz in Corona Zeiten:
Die aktuell schon verringerte tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden ohne Pause wie auch die Zoneneinteilung, bleibt bestehen. Zur weiteren Entzerrung der Arbeit wer-den die Schichten möglichst gleichmäßig stark besetzt. Der ebenfalls schon praktizierte versetzte Arbeitsbeginn,- und Arbeitszeitende bleibt ebenfalls bestehen.
Kurzarbeit und Planungssicherheit:
Für den Zeitraum von 2 Monaten, beginnend ab Mai, ist Kurzarbeit geregelt und die wöchentliche Arbeitszeit auf der gesamten Werft wird auf 30 Stunden verringert.
Wirtschaftlichkeit:
Der Kompromissvorschlag verzichtet auf die Festlegung zusätzlicher wirtschaftlicher Belastungen in dieser Krisenzeit. Es werden keine Aufstockungen oder zusätzliche Ausgleichszahlungen bei den Arbeitszeitmaßnahmen zum Gesundheitsschutz oder bei der Kurzarbeit festgelegt.
Die Personalleiterin Anna Blumenberg, bedauerte es in diesem Zusammen-hang, dass jetzt leider die Möglichkeiten und Instrumente des jüngst in der Corona Krise abgeschlossenen Tarifvertrages in der Metall- und Elektroindustrie (Solidaritätstarifvertrages) keine Anwendung findet. Dies hätte Vorteile für den einzelnen Mitarbeiter und für das Unternehmen gehabt.
In diesem Zusammenhang wünschen wir uns, dass der Betriebsrat intern wieder zurück an den Verhandlungstisch kommt, um ggf. noch ergänzende Regelungen zu treffen.
