17.12.2015

Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht

Ablehnung aus formalen Gründen – Werftleitung zweifelt nicht an Aussagen der Auszubildenden

Bei dem heutigen Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht in Lingen ging es nicht um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates oder gegen die Betriebsratsarbeit, sondern ausschließlich gegen das mehrfache, mutmaßlich strafbare Fehlverhalten eines Mitarbeiters, der auch Mitglied des Betriebsrates ist.

Der Richter des Arbeitsgerichts Lingen machte im Zuge der Verhandlung deutlich (Zitat):

„Wenn die Darstellungen der dualen Studenten richtig wären, wäre ein solches Verhalten eines Betriebsratsmitglieds sicherlich inakzeptabel“

Dieser Auffassung stimmt die Geschäftsführung vollständig zu. Lambert Kruse, Geschäftsführer der Meyer Werft: „Dass unser Antrag auf Kündigung aus formalen Gründen scheitern konnte, war uns bewusst. Wir sehen uns aber weiterhin in der Pflicht, die Vorwürfe in den dafür vorgesehenen Verfahren aufklären zu lassen.“

Aus formalen Gründen wurde der Antrag der Meyer Werft im heutigen Verfahren abgewiesen. Das Gericht begründet dies damit, dass dem Betriebsrat die Gründe für den Antrag der beabsichtigten Kündigung nicht vollständig und hinreichend dargelegt wurden, um eine Frist von zwei Wochen einzuhalten.

Die Werft wird nach Erhalt des schriftlichen Beschlusses diesen prüfen und voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.

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