21.07.2013

Neue Sozialcharta der MEYER WERFT

Papenburg, 21. Juli 2013 - Die Geschäftsführung der MEYER WERFT hat sich in den letzten Tagen nochmals intensiv mit Werk- und Leihverträgen auseinander gesetzt. Aufgrund der Notwendigkeit, dass die Werft auch in Zukunft auf solche Zusammenarbeitsformen angewiesen ist, hat sie untersucht, mit welchen Regeln die Einhaltung von Sozialstandards sichergestellt werden kann. Dabei muss sorgfältig zwischen Werkverträgen und den unmittelbaren Leiharbeitsverträgen (AÜG = Arbeitnehmerüberlassung) der Werft unterschieden werden.

Die unmittelbaren Leiharbeitsverträge der Werft unterliegen schon seit Jahren anerkannten Tarifverträgen und werden regelmäßig durch das Landesarbeitsamt geprüft und für einwandfrei befunden.

Für die Werkverträge hat die Geschäftsführung eine Sozialcharta und einen Verhaltenskodex für sich und seine Unterlieferanten erstellt, welches ab sofort Grundlage für alle Werkaufträge sein wird.

Da die MEYER WERFT aufgrund der Unverletzlichkeit der Privatsphäre und der privaten Wohnung, keine Kontrollen der entsprechenden Unterkünfte selbst durchführen darf, begrüßt sie die Initiative der Stadt Papenburg eine Zertifizierung und Kontrolle der Unterkünfte einzuführen. Die MEYER WERFT wird diese Zertifizierung zur Grundbedingung für alle ihre Werkverträge machen.

Diese Selbstverpflichtung wird die MEYER WERFT am Montag dem Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen und der IG Metall in einem Gespräch in Hannover vorstellen. Im Anschluss daran wird diese Selbstverpflichtung der Öffentlichkeit vorgestellt.

teilen